Welche Reifengröße ist erlaubt? So prüfen Sie es richtig

Olaf Klemm .

30. September 2026

Grafik erklärt Einpresstiefe (ET) und wie sie beeinflusst, welche Reifen Sie fahren dürfen. Sie zeigt Berechnungen, Vergleiche und Sicherheitsaspekte.

Ob Pkw, Transporter oder Lkw: Welche Reifen am Fahrzeug zulässig sind, entscheidet sich nicht allein nach Zollgröße oder Profil. Maßgeblich sind die Fahrzeugpapiere, das CoC-Dokument, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex, Saisonkennzeichnung und bei Sonderrädern auch die dazugehörige Genehmigung. Ich zeige, wie ich die passende Bereifung prüfe, welche Regeln 2026 gelten und wo typische Fehler bei Bremsen, Fahrwerk und Reifen entstehen.

Die richtige Reifenwahl beginnt mit den Fahrzeugpapieren

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und CoC nennen die freigegebenen Reifengrößen.
  • Die komplette Kennzeichnung wie 225/55 R17 101V muss zur Fahrzeugfreigabe passen.
  • Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist das Alpine-Symbol Pflicht.
  • Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter, praktisch empfehle ich mehr.
  • Andere Felgen- und Reifenkombinationen benötigen oft eine ABE, ein Teilegutachten oder eine Abnahme.

Die Freigabe steht in den Fahrzeugpapieren

Mein erster Blick geht immer in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die zulässige Bereifung findet sich meist in den Feldern 15.1 und 15.2. Dort steht häufig nur eine Reifengröße, obwohl für dasselbe Fahrzeug weitere Kombinationen freigegeben sein können.

Deshalb reicht der Fahrzeugschein allein nicht immer aus. Im CoC-Dokument, der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, sind zusätzliche Rad-Reifen-Kombinationen aufgeführt. Je nach Fahrzeug stehen diese Angaben beispielsweise unter den Ziffern 32 oder 35. Bei älteren Fahrzeugen können außerdem Eintragungen im alten Fahrzeugbrief, in einer Datenbestätigung oder in einer Herstellerbescheinigung relevant sein.

Ich prüfe die Zulässigkeit in dieser Reihenfolge:

  1. Reifengröße und Achszuordnung in der Zulassungsbescheinigung vergleichen.
  2. Das CoC-Dokument auf weitere freigegebene Größen prüfen.
  3. Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex kontrollieren.
  4. Bei Zubehörfelgen ABE, Teilegutachten und mögliche Auflagen lesen.
  5. Erst danach Reifen bestellen oder montieren lassen.

Besonders bei Mercedes-Benz Transportern und Nutzfahrzeugen darf man nicht von einem Modell pauschal auf ein anderes schließen. Unterschiedliche Motoren, Achslasten, Aufbauarten oder zulässige Gesamtgewichte können zu unterschiedlichen Reifenfreigaben führen. Entscheidend ist immer die konkrete Fahrzeug-Identifizierungsnummer und nicht nur die Baureihe.

So liest man die Reifenkennzeichnung richtig

Auf der Reifenflanke stehen mehrere Angaben, die zusammenpassen müssen. Ein Beispiel ist 225/55 R17 101V. Die Zahlen und Buchstaben bedeuten:

Angabe Bedeutung Beispiel
225 Reifenbreite in Millimetern 225 mm
55 Höhe der Seitenwand im Verhältnis zur Breite 55 Prozent
R Radialbauweise Radialreifen
17 Felgendurchmesser in Zoll 17 Zoll
101 Tragfähigkeitsindex Bis zu 825 kg pro Reifen
V Geschwindigkeitsindex Bis zu 240 km/h

Der Tragfähigkeitsindex ist bei Transportern besonders wichtig. Ein Reifen mit Index 101 darf unter den vorgeschriebenen Bedingungen bis zu 825 Kilogramm tragen. Bei einem voll beladenen Fahrzeug müssen jedoch zusätzlich Achslasten, Reifendruck und die zulässige Gesamtmasse zusammenpassen. Ein optisch passender Reifen kann deshalb technisch trotzdem zu schwach sein.

Der Geschwindigkeitsindex muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abdecken. Bei Winter- und Ganzjahresreifen ist ein niedrigerer Index möglich, wenn die zulässige Reifengeschwindigkeit durch einen Aufkleber im Sichtfeld oder eine Anzeige im Fahrzeug kenntlich gemacht wird und diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird.

Zusätze wie XL, Reinforced oder C weisen auf eine höhere Tragfähigkeit oder eine spezielle Auslegung hin. Sie ersetzen aber nicht automatisch die Fahrzeugfreigabe. Gerade bei Transportern sollte ein C-Reifen nur dann verwendet werden, wenn Größe, Traglast und Bauart für das Fahrzeug vorgesehen sind.

Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen

In Deutschland gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht ab einem festen Kalendertag. Die Pflicht gilt situativ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Unter diesen Bedingungen müssen die Reifen an den vorgeschriebenen Radpositionen das Alpine-Symbol tragen, also das Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Eine reine M+S-Kennzeichnung reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Das betrifft auch ältere Ganzjahresreifen. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit solchen Reifen unterwegs ist, riskiert mindestens 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigen die Folgen.

Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol sind rechtlich als Winterreifen anerkannt. Ich sehe sie als sinnvolle Lösung für Fahrzeuge mit überschaubarer Jahresfahrleistung und überwiegend städtischem Einsatz. Für schwere Transporter, regelmäßige Bergfahrten oder hohe Laufleistungen bleiben getrennte Sommer- und Winterreifen meist die überzeugendere Wahl, weil sie bei ihren jeweiligen Bedingungen mehr Reserven bieten.

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Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen

Für bestimmte schwere Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gelten bei winterlichen Bedingungen besondere Achsregeln. Dort müssen mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit geeigneten Winterreifen ausgerüstet sein. Das ist bei einem schweren Lkw oder Omnibus anders zu bewerten als bei einem normalen Pkw.

Bei gewerblichen Fahrzeugen sollte ich außerdem nicht nur die gesetzliche Mindestanforderung betrachten. Ein Lieferfahrzeug mit täglicher Beladung, vielen Bordsteinkontakten und langen Bremswegen braucht Reifen mit ausreichender Traglast und stabilem Karkassenaufbau. Die billigste zulässige Kombination ist deshalb nicht automatisch die wirtschaftlichste.

Wann Mischbereifung erlaubt ist und wann sie problematisch wird

Reifen verschiedener Hersteller können grundsätzlich gemeinsam auf einem Fahrzeug verwendet werden. Auf einer Achse müssen jedoch Dimension, Bauart und technische Eignung zusammenpassen. Unterschiedliche Profile oder Marken sind rechtlich nicht automatisch verboten, können Bremsweg, Lenkgefühl und Fahrstabilität aber spürbar verändern.

Kombination Bewertung
Gleiche Größe und gleicher Reifentyp auf einer Achse Übliche und technisch sinnvolle Lösung
Verschiedene Hersteller auf Vorder- und Hinterachse In vielen Fällen zulässig, aber nur bei passender Freigabe
Unterschiedliche Größen vorn und hinten Nur erlaubt, wenn diese Kombination ausdrücklich freigegeben ist
Sommerreifen und Winterreifen gleichzeitig Bei winterlichen Bedingungen nicht zulässig
Diagonal- und Radialreifen auf derselben Achse Bei den üblichen Straßenfahrzeugen nicht zulässig

Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb bin ich besonders vorsichtig. Schon geringe Abweichungen beim Abrollumfang können das Verteilergetriebe und elektronische Regelsysteme belasten. Deshalb empfehle ich bei 4x4-Fahrzeugen möglichst vier Reifen desselben Modells mit ähnlicher Profiltiefe, auch wenn eine gemischte Ausstattung im Einzelfall rechtlich möglich wäre.

Andere Felgen und Reifengrößen brauchen eine saubere Prüfung

Eine größere Felge verändert meist nicht nur die Optik. Mit ihr ändern sich Reifenhöhe, Abrollumfang, Lenkkräfte, Federungskomfort und manchmal auch die Freigängigkeit zur Bremsanlage. Genau deshalb kann eine Größe, die auf ein ähnliches Fahrzeug passt, für das eigene Fahrzeug trotzdem unzulässig sein.

Bei Zubehörfelgen prüfe ich die Kombination aus Felgenbreite, Einpresstiefe, Lochkreis, Traglast und Reifengröße. Zusätzlich muss der Reifen bei vollem Lenkeinschlag und bei eingefederter Achse ausreichend Abstand zu Federbein, Bremse, Radhaus und Fahrwerksteilen haben.

Steht die Rad-Reifen-Kombination nicht im CoC oder in der Zulassungsbescheinigung, braucht sie je nach Fall eine ABE, ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme. Auflagen können zum Beispiel eine Anpassung der Radabdeckung, bestimmte Reifendrucksensoren oder eine Prüfung des Tachoabweichung betreffen. Ohne diese Unterlagen sollte ich nicht davon ausgehen, dass die Montage legal ist.

Ein häufiger Fehler ist der Blick auf die Felge und der Kauf irgendeines passenden Reifens. Tatsächlich bilden Felge und Reifen eine genehmigte Kombination. Auch die Bremsanlage spielt eine Rolle, weil größere Bremssättel oder Bremsscheiben den verfügbaren Innenraum der Felge begrenzen können.

Profiltiefe, Alter und Luftdruck entscheiden über die Sicherheit

Gesetzlich müssen Reifen in Deutschland mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe im Hauptprofil aufweisen. Diese Grenze ist jedoch keine Empfehlung für maximale Sicherheit. Bei Winterreifen halte ich 4 Millimeter für einen sinnvollen Wechselpunkt, weil die Reserven auf Schnee und Schneematsch mit abnehmendem Profil deutlich kleiner werden.

Das Herstellungsdatum steht als vierstellige DOT-Nummer auf der Reifenflanke. Die Ziffern 2324 bedeuten beispielsweise die 23. Kalenderwoche 2024. Ein pauschales gesetzliches Höchstalter gibt es für normale Pkw-Reifen nicht, doch Risse, Verhärtung, Beschädigungen oder ungleichmäßiger Abrieb sind klare Gründe für eine Prüfung oder den Austausch.

Der richtige Luftdruck steht nicht auf der Reifenflanke, sondern in der Betriebsanleitung, am Tankdeckel oder an der Türsäule. Bei einem beladenen Transporter gelten oft andere Werte als im Leerbetrieb. Ich kontrolliere den Druck deshalb kalt und mindestens einmal im Monat, bei hoher Beladung oder langen Fahrten häufiger.

Ungleichmäßiger Abrieb ist oft ein Hinweis auf falschen Luftdruck, eine verstellte Spur, verschlissene Stoßdämpfer oder Spiel an Fahrwerksteilen. Neue Reifen lösen das Problem dann nur kurzfristig. Wer an einer Flotte wiederholt Reifen an derselben Achse verliert, sollte deshalb die Achsgeometrie und das Fahrwerk prüfen lassen.

Meine kurze Prüfung vor dem Reifenkauf

Vor einer Bestellung notiere ich die vollständige Angabe des gewünschten Reifens und gleiche sie mit den Fahrzeugdaten ab. Besonders wichtig sind diese Punkte:

  • Größe: Breite, Querschnitt, Bauart und Felgendurchmesser müssen passen.
  • Traglast: Der Lastindex muss zu Achslast und Fahrzeuggewicht passen.
  • Geschwindigkeit: Der Speedindex muss die Fahrzeuggeschwindigkeit abdecken oder korrekt begrenzt werden.
  • Wintertauglichkeit: Bei winterlichen Bedingungen ist das Alpine-Symbol erforderlich.
  • Felgenfreigabe: Zubehörkombinationen benötigen die passenden Genehmigungsunterlagen.
  • Fahrzeugtechnik: Bremse, Fahrwerk, Radhaus und Assistenzsysteme dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Meine wichtigste Regel lautet deshalb: Nicht die Aufschrift des alten Reifens blind übernehmen und nicht allein nach dem Fahrzeugmodell bestellen. Erst der Abgleich von Fahrzeugpapieren, CoC, Reifenflanke und Felgengenehmigung zeigt zuverlässig, welche Bereifung gefahren werden darf.

Die sichere Reifenwahl spart später Ärger

Wer die zulässige Größe, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit sauber prüft, vermeidet Probleme bei Hauptuntersuchung, Verkehrskontrolle und Versicherung. Gleichzeitig verbessert die passende Bereifung Bremsweg, Lenkpräzision und Belastbarkeit, also genau die Punkte, bei denen Reifen eng mit Bremsen und Fahrwerk zusammenarbeiten.

Bei Unsicherheit würde ich die Kombination vor dem Kauf anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer beim Hersteller, einem Reifenfachbetrieb oder einer Prüforganisation bestätigen lassen. Die wenigen Minuten Prüfung sind deutlich günstiger als ein falscher Reifensatz, eine notwendige Nachabnahme oder ein Sicherheitsproblem unterwegs.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Prüfen Sie zuerst die Zulassungsbescheinigung Teil I, meist in den Feldern 15.1 und 15.2. Das CoC-Dokument kann weitere freigegebene Rad-Reifen-Kombinationen enthalten. Bei Zubehörfelgen sind außerdem ABE, Teilegutachten oder eine Abnahme relevant.
225 steht für die Reifenbreite in Millimetern, 55 für das Höhen-Breiten-Verhältnis und R17 für einen 17-Zoll-Reifen in Radialbauweise. Der Tragfähigkeitsindex 101 erlaubt bis zu 825 Kilogramm pro Reifen, während V für eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 240 km/h steht. Alle Angaben müssen zur Fahrzeugfreigabe, den Achslasten und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit passen.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen die vorgeschriebenen Radpositionen mit Reifen mit Alpine-Symbol ausgerüstet sein. Eine reine M+S-Kennzeichnung reicht seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr aus. Ein Verstoß kann mindestens 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg bedeuten.
Kontrollieren Sie Felgenbreite, Einpresstiefe, Lochkreis, Traglast und die freigegebene Reifengröße. Außerdem müssen bei vollem Lenkeinschlag und eingefederter Achse ausreichende Abstände zu Bremse, Federbein, Radhaus und Fahrwerk bestehen. Je nach Kombination benötigen Sie eine ABE, ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme.
Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe im Hauptprofil vorgeschrieben. Für Winterreifen gelten 4 Millimeter als sinnvoller Wechselpunkt. Den Luftdruck prüfen Sie kalt mindestens einmal monatlich anhand der Angaben in der Betriebsanleitung, an der Türsäule oder am Tankdeckel.
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Autor Olaf Klemm
Olaf Klemm
Mein Name ist Olaf Klemm und seit 11 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Nutzfahrzeuge. Diese langjährige Erfahrung hat mir nicht nur ein tiefes Verständnis für die Technik und die komplexen Flottenlösungen vermittelt, sondern auch die Fähigkeit, Sie durch den Dschungel der Kaufberatung zu lotsen. Mich fasziniert, wie man anspruchsvolle technische Details verständlich aufbereiten kann, damit Sie die richtigen Entscheidungen für Ihr Unternehmen treffen. Ich lege großen Wert darauf, Informationen sorgfältig zu prüfen und aktuelle Trends im Nutzfahrzeugsektor im Blick zu behalten, um Ihnen stets nützliche und verlässliche Einblicke zu geben.
Kommentare (2)
  • V

    Veronika

    30. September 2026

    Super Artikel! 👍

    Olaf KlemmOlaf KlemmAutor

    30. September 2026

    Vielen Dank! Freut mich sehr, dass es gefällt! 😊

  • P

    Petra

    30. September 2026

    OH MEIN GOTT, dieser Artikel ist ja WAHNSINN!!! Ich hab mir da echt NIE Gedanken drüber gemacht und dachte immer, solange der Reifen irgendwie passt, ist alles okay, ABER NEIN, ist es natürlich NICHT!!! Das mit den Fahrzeugpapieren und der CoC, das ist ja total wichtig, ich hab da echt noch nie reingeschaut, SCHANDE über mein Haupt!!! Und dieses Alpine-Symbol, das ist ja auch so eine Sache, ich dachte immer, Winterreifen sind Winterreifen, aber da gibt's ja auch noch Unterschiede, das ist ja echt KRASS!!! Die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, das weiß man ja noch so grob, aber dass mehr besser ist, ist ja auch LOGISCH, aber man denkt halt nicht immer dran, wenn man nicht ständig damit zu tun hat. Und dann diese ABEs und Teilegutachten, das ist ja ein Dschungel, da muss man ja echt aufpassen, dass man da keinen Mist baut!!! Ich muss das alles UNBEDINGT nochmal GENAU nachlesen und bei meinem nächsten Reifenwechsel GANZ genau drauf achten, das ist ja wirklich lebenswichtig!!! DANKE DANKE DANKE für diesen mega wichtigen Hinweis, das hat mir echt die Augen geöffnet!!!

    Olaf KlemmOlaf KlemmAutor

    30. September 2026

    Bardzo się cieszę, że mogłem pomóc!

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