Ein Firmenwagen ist schnell übergeben, aber damit ist die Verantwortung des Betriebs nicht erledigt. Die DGUV Vorschrift 70 legt fest, wie Fahrzeuge im betrieblichen Einsatz beschaffen sein, geprüft und sicher genutzt werden müssen. Ich zeige, was Fuhrparkleiter, Unternehmer und Fahrer bei Pkw, Transportern und Nutzfahrzeugen praktisch beachten sollten und welche typischen Fehler sich vermeiden lassen.
Diese Pflichten entscheiden über einen sicheren Firmenfuhrpark
- Geltungsbereich: Betroffen sind vor allem betrieblich eingesetzte, motorbetriebene Fahrzeuge und Anhänger.
- Jährliche Prüfung: Jedes Fahrzeug muss mindestens einmal pro Jahr durch eine sachkundige Person geprüft werden.
- Fahrerauswahl: Führerschein allein reicht nicht aus. Beschäftigte müssen geeignet, unterwiesen und ausdrücklich beauftragt sein.
- Kontrolle vor der Schicht: Sicherheits- und Bedieneinrichtungen sind vor Arbeitsbeginn zu prüfen.
- Ladungssicherung: Auch leichte Gegenstände im Pkw oder Transporter müssen gegen Verrutschen und Umherfliegen gesichert werden.
- Dokumentation: Prüfungen, Unterweisungen und festgestellte Mängel sollten nachvollziehbar festgehalten werden.

Für welche Firmenfahrzeuge gilt die Vorschrift
Die Regelung betrifft grundsätzlich motorbetriebene, nicht schienengebundene Landfahrzeuge und deren Anhänger. Dazu gehören beispielsweise Dienstwagen, Kastenwagen, Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Motorräder sowie viele Spezialfahrzeuge. Auch der fahrzeugtechnische Teil einer mobilen Arbeitsmaschine kann darunterfallen.
Für einen klassischen Firmenwagen bedeutet das meist eine klare Einordnung. Gehört der Pkw dem Unternehmen, wird er geleast oder den Beschäftigten dauerhaft für Dienstfahrten überlassen, sollte ihn der Betrieb in sein Fuhrpark- und Prüfmanagement aufnehmen. Entscheidend ist die betriebliche Verwendung, nicht allein die Bezeichnung als Pkw oder Nutzfahrzeug.
Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 8 km/h, Flurförderzeuge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie dienstlich genutzte Privatfahrzeuge. Nutzt ein Mitarbeiter also gelegentlich seinen privaten Pkw für einen Kundentermin, greift die Vorschrift nicht automatisch. Trotzdem bleiben andere Pflichten aus Arbeitsschutz, Straßenverkehrsrecht und der Gefährdungsbeurteilung bestehen.
Die heute abrufbare Fassung stammt im Kern aus der früheren Unfallverhütungsvorschrift und wurde zuletzt im Januar 2000 aktualisiert. Das macht sie nicht bedeutungslos. Vielmehr wird sie in der Praxis durch neuere DGUV-Grundsätze, technische Regeln, Herstellerangaben und die aktuelle Gefährdungsbeurteilung ergänzt.
Was der Unternehmer im Fuhrpark organisieren muss
Die Hauptverantwortung liegt beim Unternehmer beziehungsweise bei der Person, der die Fuhrparkaufgaben übertragen wurden. Fahrzeuge müssen betriebssicher, geeignet und bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Ein schwer beladener Transporter ist deshalb nicht automatisch für jede Fahrt geeignet, nur weil er zugelassen ist.
Aus meiner Sicht beginnt eine gute Organisation bereits bei der Fahrzeugauswahl. Ein Fahrzeug mit passender Nutzlast, ausreichender Sicht, geeigneten Verzurrpunkten und einer verständlichen Bedienung reduziert Risiken stärker als eine nachträgliche Sammlung von Einzelanweisungen.
| Aufgabe | Wer ist verantwortlich | Was sollte dokumentiert werden |
|---|---|---|
| Auswahl und Ausstattung | Unternehmer oder Fuhrparkleitung | Fahrzeugdaten, Nutzlast, Anhängelast, Sonderausstattung |
| Unterweisung | Unternehmer oder beauftragte Person | Datum, Inhalte, Teilnehmer, besondere Fahrzeugfunktionen |
| Kontrolle vor der Nutzung | Fahrer | Mängelmeldung, gegebenenfalls digitales Kontrollprotokoll |
| Wiederkehrende Prüfung | Sachkundige Person | Prüfbericht, Ergebnis, Mängel und Frist für die nächste Prüfung |
| Instandhaltung | Fuhrparkleitung und geeignete Werkstatt | Reparaturauftrag, Freigabe, Nachweis der Mängelbeseitigung |
Besondere Risiken müssen in einer verständlichen Betriebsanweisung festgehalten werden. Bei einem Kastenwagen mit Laderampe, einem Fahrzeug mit Kranaufbau oder einem Transporter mit Gefahrgut gelten andere Anforderungen als bei einem reinen Dienstwagen. Die Betriebsanweisung sollte deshalb nicht aus einem allgemeinen Muster bestehen, das niemand auf das konkrete Fahrzeug bezieht.
Auch die Hersteller-Betriebsanleitung gehört in den Prozess. Wartungsintervalle, zulässige Beladung, Bedienung von Assistenzsystemen und Vorgaben für Hochvoltfahrzeuge dürfen nicht durch interne Gewohnheiten ersetzt werden.
Fahrerunterweisung und Kontrolle vor jeder Schicht
Ein gültiger Führerschein ist nur ein Teil der Eignung. Wer ein betrieblich eingesetztes Fahrzeug selbstständig führt, muss grundsätzlich geeignet, unterwiesen und vom Unternehmer bestimmt sein. Bei Sonderaufbauten, Anhängern oder Fahrzeugen mit anspruchsvoller Ladetechnik reicht eine kurze Schlüsselübergabe nicht aus.
Eine sinnvolle Unterweisung behandelt nicht nur das Fahren, sondern auch das tägliche Arbeiten mit dem Fahrzeug. Dazu gehören etwa das Öffnen von Bordwänden, das Nutzen von Aufstiegen, das Kuppeln eines Anhängers, die Ladungssicherung und das Verhalten bei einer Panne. Bei Elektrofahrzeugen kommen Ladeeinrichtung, Hochvolt-Warnhinweise und das sichere Verhalten nach einem Unfall hinzu.
Vor Beginn jeder Arbeitsschicht muss der Fahrer die Wirksamkeit der Bedien- und Sicherheitseinrichtungen prüfen. In einem modernen Fuhrpark kann daraus eine kurze digitale Checkliste entstehen. Sie sollte mindestens folgende Punkte abdecken:
- Reifen, sichtbare Schäden und ausreichender Luftdruck
- Bremsen, Feststellbremse und Lenkanlage
- Beleuchtung, Warnblinkanlage und Rückfahrwarner
- Spiegel, Kamera- und Sichtsysteme
- Sicherheitsgurte und Sitze
- Ladefläche, Türen, Verschlüsse und Trennwände
- Fahrzeugpapiere, Warnkleidung und Erste-Hilfe-Ausstattung
Der Fahrer muss während der Schicht außerdem auf offensichtliche Mängel achten. Ein defektes Rücklicht ist nicht automatisch ein Grund, jede Fahrt abzubrechen. Eine eingeschränkte Bremswirkung, ein beschädigter Reifen oder eine lose Ladung kann dagegen die Betriebssicherheit gefährden. In solchen Fällen muss das Fahrzeug außer Betrieb genommen und der Mangel gemeldet werden.
Die jährliche Prüfung ist nicht dasselbe wie die Hauptuntersuchung
Mindestens einmal pro Jahr muss der Unternehmer Fahrzeuge durch eine sachkundige Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen. Je nach Einsatzbedingungen können kürzere Fristen sinnvoll oder erforderlich sein. Ein Baustellenfahrzeug mit hoher Belastung braucht meist engere Kontrollen als ein wenig genutzter Dienstwagen.
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist nicht mit der Hauptuntersuchung beim TÜV gleichzusetzen. Die HU bewertet vor allem die Verkehrssicherheit nach straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben. Die betriebliche Prüfung betrachtet zusätzlich, ob das Fahrzeug für den konkreten Arbeitszweck sicher verwendet werden kann.
Bei einem Transporter mit Werkstatteinrichtung zählen deshalb auch Regale, Trennwände, Verzurrpunkte, Einstiegshilfen und Aufbaukomponenten. Bei einem Fahrzeug mit Ladebordwand oder Kippeinrichtung kommen die jeweiligen Funktionselemente hinzu. Eine reine HU-Plakette ersetzt diese Prüfung nicht automatisch.
Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. In der Praxis empfehle ich, die Nachweise länger im digitalen Fahrzeugakt zu speichern. So lassen sich Fristen, Reparaturen und wiederkehrende Mängel leichter nachvollziehen.
Ladung, Warnkleidung und typische Fehler im Alltag
Die häufigste Schwachstelle im Fuhrpark ist nicht der Motor, sondern die Nutzung. Werkzeuge, Musterkoffer, Ersatzteile oder Getränkekisten werden schnell in den Laderaum gestellt und bleiben dort ungesichert. Bei einer starken Bremsung können selbst leichte Gegenstände zu gefährlichen Geschossen werden. Eine geringe Masse ist kein Freibrief für ungesicherte Ladung.
Die Ladung muss so verstaut oder befestigt sein, dass sie bei üblichen Verkehrsbedingungen niemand gefährdet. Dabei sind Gesamtgewicht, Achslasten, Stützlast und die Verteilung der Last zu beachten. Ein Transporter, der zwar nicht überladen ist, aber viel Gewicht weit hinter der Hinterachse trägt, kann trotzdem deutlich schlechter bremsen und lenken.
Für mehrspurige, motorbetriebene Fahrzeuge muss geeignete Warnkleidung für mindestens eine versicherte Person vorhanden sein. Wenn das Fahrzeug dauerhaft mit mehreren Beschäftigten besetzt ist, sollte für jede Person eine Warnweste bereitliegen. Sie gehört nicht tief in den Kofferraum, sondern so ins Fahrzeug, dass sie vor dem Aussteigen angezogen werden kann.
Typische Fehler, die ich in Fuhrparks immer wieder sehe, sind überfällige Prüfungen, fehlende Zuständigkeiten und unklare Mängelmeldungen. Ebenfalls problematisch ist die Annahme, ein geleastes Fahrzeug müsse nicht geprüft werden. Für die sichere betriebliche Verwendung bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn Eigentümer und Leasinggeber eine andere Firma sind.
So lässt sich die Umsetzung im Fuhrpark pragmatisch lösen
Ein funktionierendes System muss nicht kompliziert sein. Für jeden Wagen sollte es eine digitale oder papiergebundene Fahrzeugakte geben. Darin gehören Prüffrist, Kilometerstand, Fahrerzuordnung, Wartungen, Mängel und Unterweisungen an einen gemeinsamen Ort.
- Alle Fahrzeuge nach Einsatzart, Aufbau und Nutzung erfassen.
- Für jedes Fahrzeug die nächste Prüfung und die zuständige sachkundige Person festlegen.
- Fahrer vor der ersten Nutzung unterweisen und schriftlich beauftragen.
- Eine kurze Kontrolle vor jeder Arbeitsschicht einführen.
- Mängel nach Dringlichkeit bewerten und die Freigabe nach der Reparatur dokumentieren.
- Mindestens einmal jährlich prüfen, ob Fahrzeuge, Einsätze und Betriebsanweisungen noch zusammenpassen.
Bei kleinen Fuhrparks reicht oft eine gut gepflegte Tabelle mit Erinnerungsfunktion. Ab etwa 10 bis 15 Fahrzeugen lohnt sich meist eine Fuhrparksoftware, weil Prüfungen, Reifenwechsel, Wartungen und Fahrerunterweisungen sonst schnell auseinanderlaufen. Die Technik ist dabei weniger wichtig als eine klare Regel, wer einen Mangel sperrt und wer das Fahrzeug wieder freigibt.
Besonders bei elektrischen Transportern und Fahrzeugen mit Assistenzsystemen sollte die Unterweisung aktualisiert werden. Die Vorschrift schreibt nicht für jedes neue System eine eigene Schulung vor, doch der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Beschäftigte das Fahrzeug sicher bedienen können. Das betrifft etwa Ladefreigaben, Rückfahrkameras, automatische Notbremsung und das Verhalten bei Fehlermeldungen.
Was bei der nächsten Fuhrparkprüfung sofort auf die Liste gehört
Ich würde nicht mit einem dicken Ordner beginnen, sondern mit fünf einfachen Fragen. Ist jedes Fahrzeug einer verantwortlichen Person zugeordnet? Ist die jährliche Prüfung terminiert? Sind Fahrer unterwiesen und beauftragt? Werden Mängel nachweisbar bearbeitet? Liegen Warnkleidung und Ladungssicherungsmittel tatsächlich griffbereit im Fahrzeug?
Wenn diese Punkte sauber beantwortet werden können, ist der Betrieb bereits deutlich besser aufgestellt als viele Fuhrparks. Die DGUV-Vorgaben ersetzen keine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, geben aber einen klaren Rahmen für sichere Firmenwagen und Nutzfahrzeuge.
Mein wichtigster Praxistipp lautet deshalb, Sicherheit nicht als jährlichen Prüftermin zu behandeln. Sie funktioniert dann am besten, wenn Fahrzeugauswahl, Fahrerunterweisung, tägliche Kontrolle, Wartung und Dokumentation als ein gemeinsamer Prozess organisiert sind.