Auf dem Kombiinstrument stehen 100 km/h, während das Navigationssystem etwas weniger anzeigt. Bei der Tacho-Toleranz geht es genau um diese Differenz zwischen angezeigter und tatsächlich gefahrener Geschwindigkeit. Ich erkläre, welche Abweichung in Deutschland zulässig ist, wie sie entsteht, warum sie nicht mit dem Blitzerabzug verwechselt werden darf und was bei Nutzfahrzeugen mit Fahrtenschreiber zusätzlich gilt.
Die Anzeige darf vorgehen, aber niemals zurückbleiben
- Maximalabweichung: Der Tacho darf höchstens 10 Prozent plus 4 km/h mehr anzeigen.
- Keine Unterschreitung: Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht niedriger als die tatsächliche sein.
- Praxiswert: Bei vielen Fahrzeugen liegt die Abweichung eher bei etwa 2 bis 6 Prozent.
- Blitzer: Der Tacho hat nichts mit dem behördlichen Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen zu tun.
- Nutzfahrzeuge: Fahrtenschreiber, Geschwindigkeitsbegrenzer und Tacho müssen getrennt betrachtet werden.
Welche Abweichung beim Tacho gesetzlich erlaubt ist
Nach § 57 StVZO müssen Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Für moderne Fahrzeuge gilt dabei die technische Vorgabe, dass der Tacho nicht weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen darf. Eine Anzeige nach unten wäre aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch, weil der Fahrer dadurch unbemerkt schneller fahren könnte.
Nach oben ist eine Abweichung zulässig. Die übliche Berechnung lautet:
Maximale Tachoanzeige = tatsächliche Geschwindigkeit + 10 Prozent + 4 km/h
Diese Formel beschreibt eine obere technische Grenze. Sie bedeutet nicht, dass jeder Hersteller die Toleranz vollständig ausnutzen muss. Viele Fahrzeuge zeigen deutlich genauer an und liegen im normalen Fahrbetrieb nur wenige Kilometer pro Stunde über dem realen Tempo.
| Tatsächliche Geschwindigkeit | Höchste zulässige Anzeige |
|---|---|
| 30 km/h | 37 km/h |
| 50 km/h | 59 km/h |
| 80 km/h | 92 km/h |
| 100 km/h | 114 km/h |
| 130 km/h | 147 km/h |
Ein Tacho, der bei realen 100 km/h beispielsweise 106 km/h anzeigt, arbeitet daher völlig plausibel. Die gesetzliche Obergrenze von 114 km/h ist aber kein typischer Sollwert, sondern eine maximal erlaubte Abweichung unter den vorgeschriebenen Prüfbedingungen.
Warum der Tacho mehr anzeigen kann als das Fahrzeug tatsächlich fährt
Die Geschwindigkeit wird im Fahrzeug meist aus der Drehzahl eines Rades, der Antriebswelle oder eines entsprechenden Sensors berechnet. Das System kennt also nicht direkt die zurückgelegte Strecke, sondern schließt aus den Umdrehungen auf das Tempo. Schon kleine Veränderungen am wirksamen Reifenumfang beeinflussen deshalb die Anzeige.
Reifen, Luftdruck und Verschleiß
Ein abgefahrener Reifen hat einen kleineren Abrollumfang als ein neuer Reifen. Das Rad dreht sich auf derselben Strecke etwas häufiger, wodurch das Fahrzeug elektronisch tendenziell schneller erscheint. Auch ein deutlich falscher Luftdruck kann den wirksamen Radius verändern, wobei dieser Effekt im Alltag meist kleiner ist als die konstruktive Tachoabweichung.
Besonders kritisch wird es bei einer nicht freigegebenen Reifengröße. Ein größerer Abrollumfang kann dazu führen, dass der Tacho zu wenig anzeigt. Genau deshalb müssen alternative Rad-Reifen-Kombinationen geprüft, freigegeben und gegebenenfalls in die Fahrzeugpapiere übernommen werden.
Warum Navigationssysteme andere Werte anzeigen
GPS- und Navigationssysteme berechnen die Geschwindigkeit aus Positionsänderungen. Auf einer geraden Strecke liefern sie häufig einen guten Vergleichswert, sie sind aber nicht automatisch genauer. Tunnel, dichter Baumbestand, schlechte Satellitenabdeckung, Kurven und kurze Beschleunigungsphasen können die Anzeige verzögern oder verfälschen.
Für eine grobe Kontrolle nutze ich deshalb mehrere gleichmäßige Messungen auf ebener Strecke, etwa bei 50, 80 und 100 km/h. Ein einzelner Blick auf die Navigationsanzeige reicht nicht aus, um einen technischen Mangel am Fahrzeug nachzuweisen.

Wie sich die Toleranz im Alltag richtig einordnen lässt
Die rechtlich mögliche Abweichung und die tatsächlich beobachtete Abweichung sind zwei verschiedene Dinge. Bei Messungen an vielen Fahrzeugen liegen die Werte meist deutlich näher beieinander. Ein Tacho, der dauerhaft 10 km/h zu viel anzeigt, ist bei niedrigen Geschwindigkeiten eher auffällig, bei höherem Tempo aber nicht automatisch defekt.
Bei einer Anzeige von 100 km/h kann die reale Geschwindigkeit je nach Fahrzeug, Reifen und Betriebszustand beispielsweise bei etwa 94 bis 100 km/h liegen. Theoretisch wäre im Rahmen der maximalen gesetzlichen Anzeige sogar eine deutlich größere Differenz möglich. Diese theoretische Grenze sollte ich aber nicht als persönliche Fahrreserve verwenden.
| Situation | Praktische Bewertung |
|---|---|
| Der Tacho zeigt konstant wenige km/h mehr an | Üblicher Normalfall bei vielen Fahrzeugen |
| Die Anzeige schwankt stark oder fällt aus | Technische Prüfung erforderlich |
| Nach Reifenwechsel zeigt der Tacho weniger an | Reifengröße und Freigabe kontrollieren |
| GPS zeigt dauerhaft deutlich mehr als der Tacho | Mögliche Abweichung oder Messfehler prüfen lassen |
Bei älteren Fahrzeugen können historische Zulassungs- und Bauvorschriften gelten. Deshalb sollte ich bei einem Oldtimer oder einem sehr frühen Nutzfahrzeug nicht automatisch die moderne Formel anwenden, sondern die konkrete Erstzulassung und die technische Ausführung berücksichtigen.
Tachoabweichung und Blitzerabzug sind nicht dasselbe
Ein häufiger Denkfehler lautet: „Mein Tacho zeigt 10 Prozent zu viel an, also wird das beim Blitzer berücksichtigt.“ Das stimmt so nicht. Bei einem Bußgeld zählt die von der Behörde ermittelte Geschwindigkeit nach dem gesetzlich und technisch vorgesehenen Messwertabzug, nicht die Zahl auf dem eigenen Kombiinstrument.
Bei üblichen Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland werden nach Angaben des ADAC bis 100 km/h in der Regel 3 km/h, darüber 3 Prozent vom Messwert abgezogen. Bei Nachfahrmessungen oder besonderen Messverfahren können andere Abzüge gelten. Die Tachoabweichung des eigenen Fahrzeugs ersetzt diesen Abzug nicht und wird auch nicht einfach zusätzlich berücksichtigt.
Wer bei einem Tempolimit von 80 km/h mit 88 km/h auf dem Tacho fährt, kann je nach Fahrzeug durchaus noch nahe am erlaubten Tempo liegen. Darauf verlassen sollte ich mich trotzdem nicht, denn die tatsächliche Abweichung ist fahrzeugabhängig und kann sich nach einem Reifenwechsel verändern.
Was bei Lkw und anderen Nutzfahrzeugen zusätzlich gilt
Bei einem Transporter oder Lkw muss ich zwischen dem Tacho im Armaturenbrett und dem Fahrtenschreiber beziehungsweise digitalen Kontrollgerät unterscheiden. Der Tacho informiert den Fahrer über die Geschwindigkeit. Der Fahrtenschreiber dokumentiert unter anderem Geschwindigkeit, Lenk- und Ruhezeiten und ist für die Kontrolle im gewerblichen Verkehr relevant.
Die Toleranz des sichtbaren Tachos ist daher kein Freibrief für Abweichungen im Kontrollgerät. Fahrtenschreiber werden bei Einbau, Reparaturen und bestimmten Änderungen von entsprechend autorisierten Werkstätten geprüft und kalibriert. Eine regelmäßige Nachprüfung ist grundsätzlich spätestens alle zwei Jahre vorgesehen.
Auch der Geschwindigkeitsbegrenzer eines schweren Nutzfahrzeugs verdient besondere Aufmerksamkeit. Wird die wirksame Reifengröße oder die Wegdrehzahl verändert, kann sich die tatsächliche Fahrgeschwindigkeit bei gleicher elektronischer Einstellung ändern. Nach § 57d StVZO ist der Begrenzer nach bestimmten Änderungen, unter anderem am wirksamen Reifenumfang, prüfen zu lassen.
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Was Flottenbetreiber dokumentieren sollten
- freigegebene Reifengröße und Tragfähigkeitsindex,
- Datum und Ergebnis der Fahrtenschreiberprüfung,
- Änderungen an Reifen, Achsübersetzung oder Geschwindigkeitsgeber,
- Prüfungen und Einstellungen des Geschwindigkeitsbegrenzers,
- auffällige Abweichungen zwischen Tacho, Kontrollgerät und Telematikdaten.
Gerade bei Fuhrparks bringt eine saubere Dokumentation mehr als eine pauschale Annahme über die Tacho-Toleranz. Sie hilft, technische Fehler früh zu erkennen und Diskussionen bei Kontrollen oder nach einem Reifenwechsel zu vermeiden.
So prüfe ich eine auffällige Anzeige sinnvoll
Zuerst kontrolliere ich, ob die montierten Reifen der freigegebenen Größe entsprechen und der Luftdruck stimmt. Danach vergleiche ich die Anzeige auf einer möglichst geraden, ebenen Strecke mehrfach mit einem zuverlässigen GPS-System. Entscheidend ist, ob die Abweichung gleichmäßig und nachvollziehbar bleibt.
- Reifengröße und Luftdruck prüfen.
- Auf ebener Strecke eine konstante Geschwindigkeit halten.
- Mehrfach bei verschiedenen Geschwindigkeiten vergleichen.
- Abweichungen und Betriebsbedingungen notieren.
- Bei auffälligen Werten eine Werkstatt oder eine technische Prüfstelle einschalten.
Eine professionelle Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn der Tacho nach einer Reparatur, einem Steuergerätetausch oder einer Umrüstung plötzlich anders anzeigt. Auch ein Tacho, der möglicherweise weniger als die reale Geschwindigkeit anzeigt, sollte nicht einfach weiter genutzt werden.
Von einer eigenmächtigen Korrektur per Diagnosegerät rate ich ab. Eine Änderung kann die Zulassung, den Geschwindigkeitsbegrenzer oder bei Nutzfahrzeugen auch die korrekte Aufzeichnung im Kontrollgerät beeinflussen. Solche Arbeiten gehören in die Hände einer Fachwerkstatt mit passender Dokumentation.
Die sichere Entscheidung für Fahrer und Fuhrpark
Die wichtigste Regel lässt sich einfach merken: Der Tacho darf etwas mehr anzeigen, aber niemals weniger als die reale Geschwindigkeit. Die maximal zulässige Anzeige von 10 Prozent plus 4 km/h beschreibt eine technische Obergrenze und keine zusätzliche Geschwindigkeit, die ich bedenkenlos ausnutzen sollte.
Für Pkw genügt meist ein plausibler Vergleich mit GPS und die Kontrolle der Reifen. Bei Nutzfahrzeugen kommen Fahrtenschreiber, Geschwindigkeitsbegrenzer und Prüfpflichten hinzu. Wer diese Systeme getrennt betrachtet und Änderungen an Reifen oder Antrieb dokumentiert, fährt rechtlich und technisch deutlich sicherer.